Seit dem 1. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip in Kraft: Wohnobjekte zur Miete sind für den Interessenten grundsätzlich provisionsfrei, sofern dieser dem Makler keinen entspr. Suchauftrag in schriftlicher Form erteilt hat.
Das hat zur Folge, dass Angaben wie „provisionsfrei“ in Immobilienanzeigen und Exposés u. U. als irreführende Werbung eingestuft werden können. Höchstwahrscheinlich wird dieser Umstand – wie immer in solchen Fällen – für diverse Wellen von „Massen-Abmahnungen“ ausgenutzt.
Sie sind selbst Immobilienmakler(in)? Dann sollten Sie Ihre Anzeigen und Exposés prüfen und ggfls. aktualisieren, um diesbezüglich auf Nummer sicher zu gehen.