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Alle Angebote des inveris PluginShops richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eingetragene Kaufle
ute und Personengesellschaften sowie juristische Personen).
Lizenzvereinbarung
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End-User License Agreement, nf. kurz EULA) für lizenzpflichtige WordPress-Plugins.
Die inveris OHG, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, Deutschland (nachfolgend Lizenzgeber), entwickelt Plugins (Erweiterungen, nf. auch Komponenten oder Software) für das Redaktionssystem WordPress® (nf. WP), die gewerblichen Nutzern über den inveris PluginShop (plugins.inveris.de, nf. PluginShop) auf der Basis von zwei unterschiedlichen Lizenzmodellen zur Verfügung gestellt werden:
Die Art der Lizenz, deren Laufzeit und – sofern verfügbar – eine beim Kauf ausgewählte Tarifoption sind maßgeblich für den Umfang und den zeitlichen Rahmen von:
- Nutzungsrechten
- parallelen Aktivierungen / Nutzungen
- Aktualisierungen (Updates)
- Supportleistungen (technische Unterstützung)
Standard-Lizenzierung
Diese EULA bezieht sich ausschließlich auf die Überlassung der genannten Software in Form von Standardlizenzen durch den Lizenzgeber an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften sowie juristische Personen (nf. Lizenznehmer).
Kauf und Bereitstellung
Eine Standardlizenz ist immer an ein bestimmtes Plugin gebunden und kann über das Warenkorbsystem des PluginShop erworben oder verlängert werden.
Für den Zugriff auf Lizenzdaten und Software wird bei der ersten Bestellung eines Lizenznehmers ein Benutzerkonto angelegt.
Die Software wird nach Zahlungseingang zusammen mit einem eindeutigen Lizenzschlüssel (nf. auch Lizenzkey oder kurz Key) in Form eines via WP-Backend installierbaren Installationspakets (ZIP-Datei/Downloadlink) bereitgestellt.
Der Lizenzgeber ist weder verpflichtet, die Software später zum Stand des Ablaufdatums bereitzustellen, noch einen älteren Versionsstand.
Handelt der Lizenznehmer als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer und liegt die rechtliche Verantwortung für die betr. Website beim Auftraggeber (Inhaber/Betreiber, i. d. R. gesetzlicher Vertreter gem. Impressum), muss dieser vor der Installation lizenzpflichtiger Komponenten über die Lizenzierungspflicht und die damit verbundenen Rahmenbedingungen aufgeklärt werden. (Eine verschuldensunabhängige Haftung bei Lizenzverstößen durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt, da diesem grundsätzlich auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.)
Die Laufzeit einer Lizenz ist – abhängig vom Tarif – entweder unbegrenzt oder befristet auf 12 Monate ab dem Kaufdatum.
Eine befristete Lizenz kann optional – mit einem Preisvorteil gegenüber der aktuellen regulären Gebühr – zum und nach dem Ablaufdatum jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden.
Mit dem Kauf einer Standardlizenz wird ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für ein Plugin in einer Website³ eingeräumt.
Das Nutzungsrecht entfällt bei einer befristeten Lizenz nicht mit dem Ablauf des Lizenzzeitraums, d. h. das Plugin kann auch ohne Verlängerung in der zum Ablaufdatum aktuellen Version weiter genutzt werden.
Der Einsatz¹ eines Plugins setzt die Aktivierung² einer passenden Lizenz …
- unter Angabe des zugehörigen Schlüssels
- in jeder Website³ (Haupt-URL⁴)
- unmittelbar nach der Installation voraus.
Die Deaktivierung² einer Lizenz in den Plugin-Optionen (WP-Backend) ist erforderlich, wenn diese im Anschluss in einer anderen Website mit alternativer URL/Domain⁴ aktiviert werden soll.
Alternativ kann die nicht mehr aktuelle Lizenz/Website-Zuordnung² auch über das PluginShop-Benutzerkonto des Lizenznehmers aufgehoben werden.
Updates werden …
- bei einer aktiven Lizenz
- im Rahmen der entsprechenden Laufzeit
… über das reguläre WP-System für die Aktualisierung von Plugins bereitgestellt und können so per Klick oder automatisiert installiert werden.
Bei einer abgelaufenen Standardlizenz darf ein Plugin nicht auf einen Versionsstand aktualisiert werden, der nach dem Ablaufdatum veröffentlicht wurde.
Technische Unterstützung durch den Lizenzgeber kann bei einer aktiven Lizenz innerhalb deren Laufzeit in Anspruch genommen werden. Hierunter fallen die Installation, Einrichtung/Konfiguration, Aktualisierung sowie die Beseitigung von Störungen im Zusammenhang mit dem Plugin-Einsatz.
Support-Anfragen können vom Lizenznehmer oder durch diesen beauftragte Dienstleister per Support-Anfrage im PluginShop übermittelt werden, wobei die Antwort üblicherweise per E-Mail erfolgt. (Echtzeit-Support per Telefon, Screensharing o. ä. gehört nicht zu den mit der Lizenz verbundenen Leistungen.)
Lizenzstatus und -gültigkeit werden bei der Aktivierung/Deaktivierung sowie in der Folge täglich (automatisiert) per Anfrage an einen Server des Lizenzgebers geprüft. Eine Sicherheitsprüfung hinsichtlich der Integrität der Plugin-Dateien erfolgt wöchentlich.
Voraussetzung hierfür ist eine reguläre Internetanbindung der WP-Installation, in dem die Software genutzt wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine reibungslose Kommunikation mit dem Lizenzserver über die komplette Laufzeit zu gewährleisten, sofern das Hostsystem im Regelfall dauerhaft mit dem Internet verbunden ist. Eine Ausnahme stellen hierbei temporäre technische Störungen dar, auf die er keinen Einfluss hat.
Im Rahmen der Prüfungen werden die folgenden Angaben übertragen:
- Name und Version des Plugins
- Lizenzschlüssel und aktueller Status
- URL der Website
- Hash-Werte von Plugin-Datei-Inhalten
Weicht der ermittelte Sollstatus der Lizenz vom aktuellen Status innerhalb der Website ab, wird letzterer entsprechend angepasst. Der Lizenznehmer bzw. Website-Betreiber wird hierüber per Meldung im WP-Backend sowie in Form einer E-Mail informiert, die an die in den WP-Einstellungen für administrative Zwecke hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird.
Die Software darf in keiner Form modifiziert werden. Das gilt für den kompletten Inhalt der Installationspakete sowie die entsprechenden ZIP-Dateien selbst. Ebenso ist die Änderung, Umbenennung oder Verschiebung von Dateien oder Ordnern, die im Zuge der Installation im Plugin-Ordner der WP-Umgebung des Lizenznehmers oder dessen Auftraggebers angelegt bzw. dorthin kopiert werden (Plugin-Core-Dateien/Ordner), nicht gestattet.
Benutzerdefinierte Anpassungen können bei Bedarf über Schnittstellen (Hooks) oder Dateien außerhalb der Plugin-Core-Ordner umgesetzt werden.
Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer per E-Mail über Updates, neue oder erweiterte Funktionen sowie weitere Themen im Zusammenhang mit der Software informieren – insbesondere solche mit sicherheitsrelevantem Bezug.
Basis für den Widerruf eines Plugin-/Lizenzkaufs ist der Fair-Play-Grundsatz: Alle Plugins können im Rahmen der Test/Entwicklungs-Lizenzierung (immonex.dev) vor einem Kauf kostenlos, unverbindlich und ohne funktionale Einschränkungen getestet werden. Deswegen kann der Kauf einer Standardlizenz nur dann innerhalb von 30 Tagen bei voller Rückerstattung des Kaufpreises widerrufen werden, wenn …
- bei der Installation oder im laufenden Betrieb eine Störung auftritt,
- die eindeutig dem betreffenden Plugin zuzurechnen ist
- und vom Lizenzgeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (sieben Werktage)
- bei Bereitstellung eines temporären WP-Admin-Zugangs durch den Lizenznehmer
… beseitigt werden kann.
Der Lizenzgeber haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers für Mängel, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
Der Lizenzgeber haftet zudem nicht für Schäden mit folgenden oder vergleichbaren Ursachen:
- fehlerhafte Installation/Konfiguration oder Modifizierung der Software durch den Lizenznehmer oder von diesem beauftragte Dritte
- unsachgemäßer oder nicht dem Verwendungszweck entsprechender Einsatz
- fehlerhafte oder unsachgemäß installierte/konfigurierte Fremdsoftware-Komponenten
Reguläre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.
Wird gegenüber dem Lizenznehmer oder dessen Auftraggebern eine vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter durch ebendiese geltend gemacht, wird der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenzgeber wird die geltend gemachten Ansprüche in diesem Fall schnellstmöglich prüfen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers bzw. dessen Auftraggeber eine Klärung des Sachverhalts herbeiführen.
Der Lizenznehmer oder dessen Auftraggeber sind insoweit nicht berechtigt, selbst derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen.
Abonnement-Lizenzierung
Geltungsbereich
Diese EULA bezieht sich ausschließlich auf die Überlassung der genannten Software in Form von Abo-Lizenzen (Subskriptionsmodell mit monatlicher Verlängerung) durch den Lizenzgeber an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften sowie juristische Personen (nf. Lizenznehmer).
Abonnement-Abschluss und Bereitstellung
Lizenz-Abos können im PluginShop im Form einer Mitgliedschaft im immonex ProClub (nf. ProClub) abgeschlossen werden und enthalten mehrere Unterlizenzen (Abo-Lizenzen), die jeweils an ein bestimmtes Plugin gebunden sind.
Die Software wird in Form von Installationspaketen (ZIP-Dateien) bereitgestellt, die via WP-Backend installiert werden können. Downloadlinks und Lizenzschlüssel (nf. auch Lizenzkeys oder kurz Keys) sind nach der Bearbeitung des Abo-Antrags in einem Benutzerkonto verfügbar, das (sofern noch nicht vorhanden) für den Lizenznehmer angelegt wird.
Lizenznehmer als Auftragnehmer
Handelt der Lizenznehmer als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer und liegt die rechtliche Verantwortung für die betr. Website beim Auftraggeber (Inhaber/Betreiber, i. d. R. gesetzlicher Vertreter gem. Impressum), muss dieser vor der Installation lizenzpflichtiger Komponenten über die Lizenzierungspflicht und die damit verbundenen Rahmenbedingungen aufgeklärt werden. (Eine verschuldensunabhängige Haftung bei Lizenzverstößen durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt, da diesem grundsätzlich auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.)
Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit eines Lizenz-Abos beginnt mit der Zustellung einer Bestätigungsmail (inkl. Benutzerkonto-Zugangsdaten) durch den Lizenzgeber und wird jeweils zum Monatsende automatisch verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung ist jeweils zum Monatsende formlos per E-Mail bzw. schriftlich möglich.
Nutzungsrecht
Mit dem Abschluss eines Lizenz-Abos wird ein …
- einfaches, nicht ausschließliches,
- auf die Abo-Laufzeit begrenztes Nutzungsrecht
- für alle enthaltenen Plugins
- in (tarifabhängig) einer oder mehreren Websites³ eingeräumt.
Lizenzschlüssel und -aktivierung
Der Einsatz¹ eines Plugins setzt die Aktivierung² einer passenden Lizenz …
- unter Angabe des zugehörigen Schlüssels
- in jeder Website³ (Haupt-URL⁴)
- unmittelbar nach der Installation voraus.
Eine Aktivierung entspricht somit der Zuordnung einer Website-URL zu einem Lizenzkey, der wiederum Teil eines Lizenz-Abos ist.
Jede im Abo enthaltene Plugin-Lizenz kann entweder in einer einzelnen oder in mehreren Websites³ parallel aktiviert werden. Die maximale Aktivierungsanzahl ist abhängig von der Art der ProClub-Mitgliedschaft (Tarif).
Lizenzdeaktivierung und Plugin-Löschung
Soll ein Plugin nicht länger in einer Website eingesetzt¹ oder die Lizenz für eine andere Website mit alternativer URL/Domain⁴ verwendet werden, muss die Software deinstalliert, d. h. vollständig gelöscht⁵ werden. Die zugehörige Lizenz ist vorab in den Plugin-Optionen (WP-Backend) oder via PluginShop-Benutzerkonto zu deaktivieren².
Endet ein Lizenz-Abo, müssen spätestens am Tag nach dem Ablauf alle zugehörigen Plugins aus allen betr. Websites³ vollständig⁵ entfernt werden. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen Abo-Lizenzen unmittelbar durch alternative Lizenzen (Standard-Lizenzierung) ersetzt werden – hier müssen dann lediglich die Lizenzschlüssel ausgetauscht werden.
Aktualisierung
Updates werden bei aktiven Lizenzen während der Abo-Laufzeit über das reguläre WP-System für die Aktualisierung von Plugins bereitgestellt und können so per Klick oder automatisiert installiert werden.
Support
Technische Unterstützung durch den Lizenzgeber kann bei einer aktiven Lizenz innerhalb der Abo-Laufzeit in Anspruch genommen werden. Hierunter fallen die Installation, Einrichtung/Konfiguration, Aktualisierung sowie die Beseitigung von Störungen im Zusammenhang mit dem Plugin-Einsatz.
Support-Anfragen können vom Lizenznehmer oder durch diesen beauftragte Dienstleister per Support-Anfrage im PluginShop übermittelt werden, wobei die Antwort üblicherweise per E-Mail erfolgt. (Echtzeit-Support per Telefon, Screensharing o. ä. gehört nicht zu den mit der Lizenz verbundenen Leistungen.)
Lizenz- und Integritätsprüfung
Lizenzstatus und -gültigkeit werden bei der Aktivierung/Deaktivierung sowie in der Folge täglich (automatisiert) per Anfrage an einen Server des Lizenzgebers geprüft. Eine Sicherheitsprüfung hinsichtlich der Integrität der Plugin-Dateien erfolgt wöchentlich.
Voraussetzung hierfür ist eine reguläre Internetanbindung der WP-Installation, in dem die Software genutzt wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine reibungslose Kommunikation mit dem Lizenzserver über die komplette Laufzeit zu gewährleisten, sofern das Hostsystem im Regelfall dauerhaft mit dem Internet verbunden ist. Eine Ausnahme stellen hierbei temporäre technische Störungen dar, auf die er keinen Einfluss hat.
Im Rahmen der Prüfungen werden die folgenden Angaben übertragen:
- Name und Version des Plugins
- Lizenzschlüssel und aktueller Status
- URL der Website
- Hash-Werte von Plugin-Datei-Inhalten
Weicht der ermittelte Sollstatus der Lizenz vom aktuellen Status innerhalb der Website ab, wird letzterer entsprechend angepasst. Der Lizenznehmer bzw. Website-Betreiber wird hierüber per Meldung im WP-Backend sowie in Form einer E-Mail informiert, die an die in den WP-Einstellungen für administrative Zwecke hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird.
Modifikation
Die Software darf in keiner Form modifiziert werden. Das gilt für den kompletten Inhalt der Installationspakete sowie die entsprechenden ZIP-Dateien selbst. Ebenso ist die Änderung, Umbenennung oder Verschiebung von Dateien oder Ordnern, die im Zuge der Installation im Plugin-Ordner der WP-Umgebung des Lizenznehmers oder dessen Auftraggebers angelegt bzw. dorthin kopiert werden (Plugin-Core-Dateien/Ordner), nicht gestattet.
Benutzerdefinierte Anpassungen können bei Bedarf über Schnittstellen (Hooks) oder Dateien außerhalb der Plugin-Core-Ordner umgesetzt werden.
Kommunikation
Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer per E-Mail über Updates, neue oder erweiterte Funktionen sowie weitere Themen im Zusammenhang mit der Software informieren – insbesondere solche mit sicherheitsrelevantem Bezug.
Widerrufsrecht, Rückerstattung und Fair Play
Basis für den Widerruf eines Plugin-/Lizenzkaufs ist der Fair-Play-Grundsatz: Alle Plugins können im Rahmen der Test/Entwicklungs-Lizenzierung (immonex.dev) vor einem Kauf kostenlos, unverbindlich und ohne funktionale Einschränkungen getestet werden. Deswegen kann der Abschluss eines Lizenz-Abos nur dann innerhalb von 30 Tagen bei voller Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren widerrufen werden, wenn …
- bei der Installation oder im laufenden Betrieb eine Störung auftritt,
- die eindeutig dem betreffenden Plugin zuzurechnen ist
- und vom Lizenzgeber nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (sieben Werktage)
- bei Bereitstellung eines temporären WP-Admin-Zugangs durch den Lizenznehmer
… beseitigt werden kann.
Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers für Mängel, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
Der Lizenzgeber haftet zudem nicht für Schäden mit folgenden oder vergleichbaren Ursachen:
- fehlerhafte Installation/Konfiguration oder Modifizierung der Software durch den Lizenznehmer oder von diesem beauftragte Dritte
- unsachgemäßer oder nicht dem Verwendungszweck entsprechender Einsatz
- fehlerhafte oder unsachgemäß installierte/konfigurierte Fremdsoftware-Komponenten
Reguläre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.
Rechte Dritter
Wird gegenüber dem Lizenznehmer oder dessen Auftraggebern eine vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter durch ebendiese geltend gemacht, wird der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenzgeber wird die geltend gemachten Ansprüche in diesem Fall schnellstmöglich prüfen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers bzw. dessen Auftraggeber eine Klärung des Sachverhalts herbeiführen.
Der Lizenznehmer oder dessen Auftraggeber sind insoweit nicht berechtigt, selbst derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen.
Erläuterungen
¹ Der Einsatz beginnt mit der Installation, sprich dem reinen Vorhandensein der Software im Webspace und endet erst mit der vollständigen Löschung aller zugehörigen Dateien. Hierbei ist es unerheblich, ob das Plugin aktiviert wird oder in welchem Umfang dessen Funktionen genutzt werden.
² Hier ist die Aktivierung/Deaktivierung der Lizenz gemeint (Zuordnung einer Website-URL zu einem Lizenzschlüssel), nicht die des eigentlichen Plugins im WordPress-System. Verknüpfungen dieser Art können auch über das Benutzerkonto erstellt oder aufgehoben werden, mit dem die Lizenz im PluginShop erworben wurde.
³ Website bezeichnet eine Standard-WP-Installation (Single Site) oder eine einzelne Site innerhalb einer WP-Multisite-Installation. Eine Ausnahme stellen Standardlizenzen dar, die vor dem 01.06.2022 erworben wurden: Bei diesen muss in WP-Multisite-Umgebungen nur eine Aktivierung in der Haupt-Website erfolgen.
⁴ Wenn eine Website unter mehreren Domains/URLs erreichbar ist, muss die Aktivierung unter der Haupt-URL erfolgen.
⁵ Die Software muss komplett inkl. aller zugehöriger Dateien entfernt werden, eine Deaktivierung ist nicht ausreichend.