Muss die Datenschutzerklärung angepasst werden?

Die Verarbeitung aller hierüber erhobenen Daten findet nahezu komplett innerhalb Ihrer Website statt. Nur bei der Nutzung von Google Maps für die Standortauswahl werden – im weitesten Sinne – „personenbezogene Daten“ an einen Drittanbieter (Google…) übermittelt.
Hierfür ist aber bereits eine vorgeschaltete Abfrage im Plugin enthalten, die der jeweilige Nutzer zunächst bestätigen muss. Gleiches gilt für eine Standard-Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung der übermittelten Daten, die vor dem Absenden erteilt werden muss.

Es besteht keine grundsätzliche Pflicht, den Lead Generator explizit in der Datenschutzerklärung zu erwähnen.

Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie die hierüber erhobenen personenbezogenen Informationen zur weiteren Verarbeitung an Dritte weiterleiten würden.

Wenn dem so wäre, müsste in der Datenschutzerklärung konkret aufgeführt werden, an wen und zu welchem Zweck die Daten weitergeleitet werden.